Krankenpflege
Im 2010 feierte ich ein zwanzigjähriges Jubiläum. Für was?
Für meine Tätigkeit als Krankenschwester. Zuerst allgemeine Krankenpflege, danach Intensivpflege und Reanimation. Auf über 20 Jahre Berufserfahrung zurückblicken zu dürfen ist ein Geschenk und all die Erfahrungen, die ich in dieser Zeit machen durfte, fliessen heute in meine Pflegetätigkeit ein.
Wurden Sie gerade aus dem Spital entlassen? Sind Sie pflegebedürftig?
Ich unterstütze Sie gerne bei sämtlichen pflegerischen Massnahmen auf Anordnung Ihres Arztes / Ihrer Ärztin.
Nach einer genauen Abklärung ihres Pflegebedarfs aufgrund der Verordnung plane ich in Zusammenarbeit mit Ihnen und ihrem sozialen Umfeld die notwendigen Massnahmen.
Solche Massnahmen können im einzelnen sein:
• Regelmässige Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atmung, Gewicht)
• Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
• Verabreichung oder Richten von Medikamenten (Injektionen, Infusionen, oral)
• Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden und Körperhöhlen
• Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung
• Allgemeine Grundpflege wie Unterstützung bei der Körperpflege, Dusche, Anlegen von
Kompressionsstrümpfen, Mobilisation, Hilfe beim An- und Auskleiden
Ich bin vom Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer Santesuisse anerkannt, d.h. sämtliche oben beschriebenen Leistungen können bei vorliegender Verordnung über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden.
Bei genügender Mobilität finden die Konsultationen in meiner Praxis statt nach vorheriger Terminvereinbarung. Sollten sie nur ungenügend oder garnicht mobil sein, so besuche ich Sie auch gerne zuhause. Diese Hausbesuche werden nicht zusätzlich verrechnet.
Sämtliche Krankenpflegeleistungen werden nach den jeweils gültigen Verträgen zwischen dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (Santesuisse) und dem Schweizerischen Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) in Taxpunkten berechnet. Ein Taxpunkt entspricht momentan 0.95 CHF.